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Ihre Autovermietung im Raum Gudensberg, Fritzlar, Kassel und Baunatal.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Mietwagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere AGB.

Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Rent·Car·Gudensberg (Vermieter) und dessen Kunden (Mieter).

  1. Haftungsbestimmungen

Grundsätzlich haftet Rent·Car·Gudensberg nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Firma in Zusammenhang stehen. Genauso wird für wetterbedingte Verspätungen, Staus, Straßenbau, Straßensperrungen, Streik und unverschuldete Ereignisse von Dritten keine Haftung übernommen. Für den Inhalt der Fahrzeuge, welche nicht dem Rent·Car·Gudensberg gehören, wird keinerlei Haftung übernommen.

 

  1. Buchungsbestimmungen

Die Buchung von Fahrzeugen kann ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder vor Ort erfolgen und ist erst dann verbindlich, wenn Sie durch Rent·Car·Gudensbergschriftlich bestätigt worden ist. Die Nutzung  und Buchung der Leihfahrzeuge kann erst mit dem Abschluss des 21ten Lebensjahres getätigt werden. Für die Vollendung der Buchung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises und Führerscheines notwendig. Für die Buchung ist nach aktuellen rechtlichen Vorgaben eine vom Mieter unterzeichnete Datenschutzerklärung notwendig.

 

  1. Stornobedingungen

Stornierungen müssen spätestens 24 Stunden vor Fahrtantritt telefonisch erfolgen, ansonsten sind bei Nichterscheinen des Kunden am vereinbarten Abholort und bei Stornierungen direkt vor Ort  100% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages fällig.

 

  1. Angebote, Online-Preisanfragen und Preislisten

Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns. Alle genannten Preise sind Europreise, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist das Entgelt für die durchgeführte Dienstleistung unmittelbar am Tag der Rückgabe an Rent·Car·Gudensberg zu entrichten.  Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Rückgabe des Fahrzeuges in Bar oder per EC-Karte zu zahlen.

 

  1. Nutzungsbedingungen

Das gemietete Fahrzeug ist in dem Zustand an Rent·Car·Gudensberg zurück  zugeben, in welchem der Mieter es am Tag der Abholung vorgefunden hat. Die Berechtigung für das Führen und die Nutzung des Fahrzeuges gilt ausschließlich für die Personen, welche am Tag der Abholung die Ausweisdokumente beim Vermieter hinterlegt haben.

Der Mietvertrag als solcher gilt als Vorgabe für die Nutzungsdauer und den Zustand unserer Fahrzeuge. Für die Sauberkeit des Fahrzeuges bei Rückgabe ist der Fahrzeugmieter verantwortlich. Dies beinhaltet:

-Vollgetankt inkl. Tankbeleg

-Von innen gereinigt

-Von außen gesäubert

-Befreit von unnatürlichen Gerüchen

 

In allen Fahrzeugen unseres Fuhrparks ist das Rauchen strengstens untersagt.  Für den Fall, dass eine Auslandsfahrt durch den Mieter geplant ist, hat dieser dem Rent·Car·Gudensberg jene Fahrt bei Buchung anzumelden.  Für die Auslandsfahrt ist die vom Rent·Car·Gudensberg ausgehändigte grüne Versicherungskarte jederzeit im Fahrzeug mitzuführen und nach Beendigung  der  Mietdauer dem Rent·Car·Gudensberg wieder auszuhändigen.

Sollte eine dieser Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden, behält sich Rent·Car·Gudensberg vor, pro Verstoß eine Pauschale von 100 € zu berechnen.

 

  1. Schadensfall, Diebstahl, Meldepflicht

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter oder der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Einwirkung Dritter.

Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Schäden die durch den Mieter verursacht worden sind, werden mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 € behaftet. Sollte der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung liegen, wird nach Reparaturhöhe berechnet.

  1. Haftung des Vermieters

Rent·Car·Gudensberg haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit, oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

  1. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von dem Vermieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der den Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an den Vermieter richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 20,00 EUR (inkl. MwSt.), es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist, dem Vermieter ist es unbenommen einen, weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.

 

Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

 

 

  1. Kündigung

 

Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus dringlichem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt z.B.:

 

  • erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
  • gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
  • mangelnde Pflege des Fahrzeuges,
  • unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch des Mietgegenstandes,
  • Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr,
  • die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu hoher Schadensquote.

 

10.1.

Sofern zwischen Rent·Car·Gudensberg und dem Mieter mehrere Mietverträge bestehen und Rent·Car·Gudensberg zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann es auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls ihr die Aufrechterhaltung  der Verträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter:

 

  • ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt,
  • Rent·Car·Gudensberg einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht,
  • Rent·Car·Gudensberg vorsätzlich einen Schaden zufügt,
  • ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.

 

10.2.

Kündigt Rent·Car·Gudensbergeinen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die   Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an Rent·Car·Gudensberg zurück zugeben.