Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Mietwohnmobile
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.01.2026_v1)
Soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere AGB.
Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Autohaus Rössel GmbH (Vermieter) und dessen Kunden (Mieter).
1. Haftungsbestimmungen
Grundsätzlich haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Firma in Zusammenhang stehen. Genauso wird für wetterbedingte Verspätungen, Staus, Straßenbau, Straßensperrungen, Streik und unverschuldete Ereignisse von Dritten keine Haftung übernommen. Für den Inhalt der Fahrzeuge, welche nicht dem Vermieter gehören, wird keinerlei Haftung übernommen.
2. Buchungsbestimmungen
Die Buchung von Fahrzeugen kann ausschließlich auf unserer Homepage unter “FAHRZEUGE MIETEN“, per E-Mail oder vor Ort erfolgen und ist erst dann verbindlich, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt worden ist. Die Nutzung und Buchung der Leihfahrzeuge kann erst mit dem Abschluss des 21ten Lebensjahres getätigt werden. Für die Vollendung der Buchung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises und Führerscheines notwendig. Für die Buchung ist nach aktuellen rechtlichen Vorgaben eine vom Mieter unterzeichnete Datenschutzerklärung notwendig.
3. Stornobedingungen
Der Mieter hat bis zum Beginn der Mietzeit das Recht vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Dabei fallen folgende Entschädigungen für den Vermieter an:
Von Vertragsabschluss
bis 90 Tage vor Mietantritt 30%,
bis 60 Tage vor Mietantritt 40%,
bis 45 Tage vor Mietantritt 50%,
bis 30 Tage vor Mietantritt 60%,
bis 14 Tage vor Mietantritt 70%,
bei Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreises.
Durch eine Reise-Rücktritt-Versicherung können Sie sich vor diesen Kosten schützen.
4. Angebote, Online-Preisanfragen und Preislisten
Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns. Alle genannten Preise sind Europreise, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Servicepauschale von 150,00 EUR berechnet. Hierin enthalten sind: Einweisung in das Mietfahrzeug, KFZ-Sicherungen, Stromkabel, Auffahrkeile, WC Chemie Probepackung, voller Kraftstofftank, sowie bis zu 2 x 11 kg Gasflaschen, wovon eine voll und eine bereits in Gebrauch ist.
Übergabe und Rücknahme des Mietfahrzeugs werden als ein Tag berechnet.
Mindestmietdauer in der Hauptsaison sind 7 Tage.
Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
5. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss sind 30% des Gesamtmietpreises fällig.
14 Tage vor Reiseantritt sind 100% des Gesamtmietpreises fällig.
Eine Kaution in Höhe von 1000 EUR ist per Kreditkarte vor Antritt der Reise beim Vermieter zu hinterlegen.
6. Nutzungsbedingungen und Reinigung
Das gemietete Fahrzeug ist in dem Zustand an den Vermieter zurückzugeben, in welchem der Mieter es am Tag der Abholung vorgefunden hat. Die Berechtigung für das Führen und die Nutzung des Fahrzeuges gilt ausschließlich für die Personen, welche am Tag der Abholung die zurzeit gültigen Ausweisdokumente und Führerscheine beim Vermieter als Kopie hinterlegt haben.
Grundsätzliche Voraussetzungen für den Fahrer sind:
Mindestalter: 21 Jahre, Führerscheinbesitz seit 1 Jahr und Führerschein Klasse 3 oder Klasse B.
Der Mietvertrag als solcher gilt als Vorgabe für die Nutzungsdauer und den Zustand unserer Fahrzeuge.
Für die Sauberkeit des Fahrzeuges bei Rückgabe ist der Mieter verantwortlich.
Dies beinhaltet:
-Vollgetankt inkl. Tankbeleg
-Von innen gereinigt inkl. Fahrerhaus, Wohnraum, Dusche und Heckgarage
-Der Abwassertank und die WC-Kassette sind unabhängig davon, ob eine Reinigung dazugebucht wurde, durch den Mieter vollständig zu entleeren. Geschieht das nicht, wird eine Entsorgungspauschale von 80,00€ erhoben.
-Von außen gesäubert
-Befreit von unnatürlichen Gerüchen
Die Freikilometer betragen 250 km pro Miettag, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Mehrkilometer über die vereinbarten Kilometer hinaus, werden mit 0,30 EUR berechnet.
Haustiere:
Maximal ein Hund / Aufpreis 80,- €
In allen Fahrzeugen unseres Fuhrparks ist das Rauchen strengstens untersagt. Für den Fall, dass eine Auslandsfahrt durch den Mieter geplant ist, hat dieser dem Vermieter jene Fahrt bei Buchung anzumelden. Für die Auslandsfahrt ist die vom Vermieter ausgehändigte grüne Versicherungskarte jederzeit im Fahrzeug mitzuführen und nach Beendigung der Mietdauer dem Vermieter wieder auszuhändigen.
Auslandsfahrten in Kriegs- oder Krisengebiete sind grundsätzlich verboten.
Sollte eine dieser Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden, behält sich der Vermieter vor, pro Verstoß eine Pauschale von 100 € zu berechnen.
Optional ist eine Endreinigung zu buchbar. Außenreinigung: 60,00 EUR. Fahrerhaus, Wohnraum und Heckgarage: 100,00 EUR. WC und Dusche: 40,00 EUR
7. Schadensfall, Diebstahl, Meldepflicht
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden hat der Mieter oder der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuziehen, insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Einwirkung Dritter.
Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Schäden die durch den Mieter verursacht worden sind, werden mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 € behaftet. Sollte der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung liegen, wird nach Reparaturhöhe abgerechnet.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit, oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen, sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von dem Vermieter erheben.
Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an den Vermieter richten, erhält dieser vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 30,00 EUR (inkl. MwSt.), es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist, dem Vermieter ist es unbenommen einen, weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.
Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
10. Kündigung
Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus dringlichem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt z.B.:
- erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
- gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
- mangelnde Pflege des Fahrzeuges,
- unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch des Mietgegenstandes,
- Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr,
- die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu hoher Schadensquote.
10.1.
Sofern zwischen dem Vermieter und dem Mieter mehrere Mietverträge bestehen und der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann er auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls ihm die Aufrechterhaltung der Verträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter:
- ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt,
- dem Vermieter einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht,
- dem Vermieter vorsätzlich einen Schaden zufügt,
- ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.
10.2.
Kündigt der Vermieter einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, das/die Fahrzeug/e samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an den Vermieter zurück zugeben.